Jugendschutz
Jugendschutz ist uns wichtig und verpflichtend. Daher halten wir uns daran.
Bist du unter 16? Dann darfst du uns nur in Begleitung deiner Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten besuchen. Wenn dich ein Erziehungsbeauftragter begleitet, müsst ihr eine ausgefüllte Erziehungsbeauftragung den sog. „Muttizettel“ in doppelter Ausführung, die Ausweiskopie des Elternteils welches unterschrieben hat und die Ausweiskopie des Erziehungsbeauftragten mitbringen. Der „Muttizettel“ berechtigt nicht zum Konsum von alkoholischen Getränken, sodass diese selbstverständlich auch nicht an Jugendliche ausgeschenkt werden.
Den Muttizettel findest du -> hier <-.
Bist du über 16, aber noch nicht volljährig und möchtest länger als bis 24 Uhr bleiben, benötigst auch du den Muttizettel.
Wichtig für den Erziehungsbeauftragten
Sollte dem von dir betreuten Minderjährigen / Jugendlichen etwas passieren, kannst du hierfür verantwortlich gemacht werden.
Betreue deshalb im Idealfall nur einzelne Jugendliche und nimm diese Verantwortung ernst.
Zum Muttizettel
Sollten wir das Gefühl haben, dass die Unterschriften auf dem Zettel gefälscht sind, prüfen wir dies durch Kontaktaufnahme zu den Eltern kontaktieren und sprechen im gegebenen Fall ein Hausverbot aus.
Die Fälschung einer Unterschrift stellt nach §267 StGB eine Straftat dar. Auch der Versuch ist strafbar!
